Das Recht auf Asyl gilt ohne Kompromisse


1993 wurde das individuelle Grundrecht auf Asyl im Zuge des sogenannten Asylkompromisses mit der Einführung des Konstrukts „sicherer Herkunftsländer“ in sein Gegenteil verkehrt und damit bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Damals schon standen Grüne auf der Seite der Wenigen, die unsere Verfassung verteidigt und sich gegen eine Politik der Ausgrenzung und Abschottung gestellt haben. Grüne haben auch danach immer und kompromisslos Partei für Schutzsuchende ergriffen.

Heute – im Jahr 2014 – haben CDU/CSU und SPD im Bundestag dafür gestimmt, dass die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer um Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina erweitert werden soll. Diese Erweiterung wird bisher aus gutem Grund von den grün-mitregierten Ländern im Bundesrat aufgehalten. Denn pauschal alle Asylanträge aus einem Herkunftsland als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, wird dem Schutzbedarf des einzelnen Flüchtlings nicht gerecht.

Deshalb unser Appell an alle Grünen: Stimmt nicht nachträglich zu, dem Recht auf Asyl – wie es Navid Kermani im Bundestag formulierte – „seinen Inhalt, dem Artikel 16 seine Würde” zu nehmen. Lasst uns stattdessen gemeinsam weiter für die Abschaffung der unsäglichen Drittstaatenregelung und eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik kämpfen!