Lobbyisten sollen geheim bleiben

Ein Berliner Verwaltungsgericht hat im Juli den Bundestag verurteilt, die Namen der Lobbyisten, die Hausausweise für den Bundestag haben, zu veröffentlichen. Die Klage hatte das Internetportal abgeordnetenwatch.de eingereicht.
Der Bundestag hat jetzt jedoch Berufung eggen dieses Urteil eingelegt. Begründung: Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung.
Der Geschäftsführer von abgeordnetenwatch reagierte verständlicherweise empört: „ Dass der Bundestag weiterhin geheim halten will, welche Lobbyisten ungehinderten Zugang zu den Abgeordnetenbüros haben, ist ein Skandal!“
Auch der normale Bürger wundert sich:

Geheimhaltung macht misstrauisch!

Immerhin soll es nach verschiedenen Schätzungen 1000 bis 2000 Hausausweise geben, mit denen Vertreter von Industrie und Handel ungehindert Zutritt zum Bundestag haben!