Flüchtlingen, die ihre Identität nicht preisgeben können oder wollen, wird auf Anordnugn des Sozialministeriums das Taschengeld gekürzt. In einer Unterkunft in Neuburg-Schrobenhausen lebten Asylbewerber

10 Jahre lang ohne Taschengeld


Das Landessozialgericht hatte kürzlich in einem Fall entschieden, dass einer chinesischen Asylbewerberin in Regensburg vorerst 137 Euro Taschengeld im Monat zustehen, damit sie ihre notwendigsten sozialen Bedürfnisse erfüllen kann. Doch das Sozialministerium leitete nicht diese Entscheidung weiter, sondern einen Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts, in dem eine Kürzung um 30% empfohlen wird.

"Wir sind empört, wie unverfroren sich Christine Haderthauer über einen Beschluss des Landessozialgerichts hinwegsetzt", kritisiert der Flüchtlingsrat. Der wirft der Sozialministerin vor, sie wolle an der Linie festhalten, Flüchtlinge "durch möglichst schlechte Lebensbedingungen abzuschrecken und zur Ausreise zu nötigen."