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Lagerung der Atomwaffen in Büchel nicht völkerrechtswidrig
EPD meldet, das Oberverwaltungsgericht in Münster sehe in der Lagerung von Atomwaffen auf deutschem Boden keinen Verstoß gegen das Völkerrecht. Zuvor schon hatte ein Kölner Gericht die Klage einer in der Nähe von Büchel lebenden Frau abgewiesen, die gegen die Lagerung von Atomwaffen auf dem dortigen Nato-Fliegerhorst erhoben hatte. Das Vorhalten von Atomwaffen jedenfalls für Fälle einer extremen Notwehrsituation, in der die Existenz des Staates auf dem Spiel stehe, sei nicht völkerrechtswidrig, heißt es in der Begründung. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
(epd, Mai 2013)